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Änderungen für Nachbarbeteiligungen durch Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren

Änderungen für Nachbarbeteiligungen durch Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
 
Am 25. November 2023 trat das durch den Landtag am 08. November 2023 verabschiedete „Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren“ in Kraft. Hierdurch ergeben sich unter anderem wesentliche Änderungen für Angrenzer bzw. Nachbarn in der Landesbauordnung (LBO).
 
Bisher wurden im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren alle Eigentümer*innen angeschrieben, die an das vom Bauantrag betroffene Grundstück angrenzten. Selbige hatten sodann innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen die Möglichkeit, Einwendungen vorzutragen. Die Gesetzesänderung beschränkt die Anhörung nun ausschließlich auf Fälle, in denen seitens der Bauherrenschaft Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von Vorschriften des öffentlichen Baurechts beantragt werden. Gleichzeitig müssen diese beantragten Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen den Schutz des Nachbarn tangieren. Weiterhin sieht die Landesbauordnung nicht mehr vor, dass sonstige Nachbarn gehört werden. Dies hat in der Praxis zur Folge, dass Anhörungen nun nur noch in den benannten und damit in voraussichtlich seltenen Fällen erfolgen werden.

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