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Jahresabschluss 2019- Rechenschaftsbericht mit Beteiligungsbericht

Nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögengegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Aufgrund von andauernden personellen Engpässen über mehrere Jahre in der Vergangenheit im Bereich der Gemeindeverwaltung und damit auch im Bereich des Rechnungsamtes ist es derzeit leider nur nach und nach möglich, die Rechenschaftsberichte für die abgelaufenen Haushaltsjahre nachzuholen um dann wieder mit den gesetzlichen Vorlagefristen konform zu gehen. Der jüngste aktuell beschlossene Jahresabschluss ist daher der Abschluss für das Rechnungsjahr 2019. Der Rechenschaftsbericht 2019 mit Beteiligungbericht kann nachfolgend abgerufen werden:

Rechenschaftsbericht 2019 mit Beteiligungsbericht

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