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Mitteilungen des zuständigen Landratsamts Emmendingen

Anschrift:
Landratsamt Emmendingen
Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen

Telefon: 07641 / 451-0
Fax: 07641 / 451-1999
Homepage: https://www.landkreis-emmendingen.de/startseite

Geflügelpest

Landratsamt Emmendingen                                                 9. April 2021

 

Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete wegen Geflügelpest

Zur Eindämmung der Geflügelpest hat das Landratsamt Emmendingen am 9. April 2021 eine Allgemeinverfügung für Geflügelhalter erlassen. Darin sind Sperrbezirke sowie Beobachtungsgebiete ausgewiesen. Hintergrund hierzu ist die Ausweisung von Sperrbezirken mit einem Radius von mindestens drei Kilometer und von Beobachtungsgebieten mit einem Radius von mindestens zehn Kilometer in den Nachbarlandkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar sowie der Stadt Freiburg, die sich auch auf den Landkreis Emmendingen erstrecken. Die genauen Gebiete und Orte sind auf einer Karte eingezeichnet, die ebenso wie die Allgemeinverfügung auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de veröffentlicht ist.

In den Sperrbezirken gilt eine Aufstallung, Geflügel muss bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder entsprechenden Vorrichtungen gehalten werden, die einen Schutz vor Wildvögeln bieten. Sowohl in den Sperrbezirken als auch im Beobachtungsgebiet dürfen gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, aber auch keine Eier und auch keine tierischen Nebenprodukte von Geflügel weder in einen Bestand noch aus diesem heraus verbracht werden. Ausnahmen hiervon sind auf Antrag nur im Beobachtungsgebiet möglich.

Alle Geflügelhalter müssen – sofern noch nicht erfolgt – die Haltung von Geflügel unter Angabe der Art, der Anzahl und des Standortes beim Veterinäramt des Landkreises Emmendingen anmelden.

Allgemeinverfügung

Grafik

Weitere Informationen

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