Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans und
der örtlichen Bauvorschriften
„Baduf III“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Simonswald hat am 24.02.2021 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Baduf III“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 Abs. 1 BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Baduf III“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB im Rathaus der Gemeinde Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre Begründung einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeinde Simonswald, den 12.03.2021
gez. Stephan Schonefeld
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„Baduf III“
Der Gemeinderat der Gemeinde Simonswald hat am 18.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Baduf III“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinde Simonswald stehen aktuell keine gewerblichen Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung. Auf der anderen Seite treten jedoch immer wieder örtliche Gewerbetreibende an die Gemeinde heran, die Bedarf an Flächen für die Erweiterung der bestehenden Gewerbebetriebe haben, oder die an einem anderen Standort innerhalb der Gemeinde eine größere Fläche für eine Neubebauung suchen. Die Gemeinde möchte diese örtlichen Gewerbebetriebe halten und ist dementsprechend bemüht, Entwicklungsflächen zur Verfügung zu stellen. Im vorliegenden Fall ist ein örtlicher Gewerbetreibender an die Gemeinde herangetreten mit der dringenden Suche nach einem geeigneten neuen Standort, da seine Situation heute mehr als unbefriedigend ist. Der Betrieb ist heute an mehreren Standorten innerhalb der Gemeinde verteilt, wodurch es zu einem hohen logistischen Aufwand und zu finanziellen Mehrbelastungen kommt. Mit der nun geplanten Erweiterung des Gewerbegebiet Baduf nach Westen, soll eine gewerbliche Fläche entwickelt werden, die einem ortsansässigen Unternehmen die Möglichkeit gibt, innerhalb der Gemeinde einen geeigneten Standort zu realisieren, so dass Arbeitsplätze im Ort gehalten und langfristig gesichert werden können.
Das Plangebiet befindet sich in Simonswald im Bereich zwischen den Ortsteilen Simonswald und Niederbrücke, südlich der Wilden Gutach und nördlich der Landesstraße L 173. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, im Süden verläuft die Landesstraße. Im Osten liegt das bestehende Gewerbegebiet Baduf II. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Flst.Nr. 84/2 vollständig und hat eine Größe von 2.031 m².
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 18.11.2020. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab):
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht vom
14.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021 (Auslegungsfrist)
beim Hauptamt im Rathaus der Gemeinde Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie möchten wir Sie bitten, sofern Sie den Entwurf zum Bebauungsplan „Baduf III“ im Rathaus einsehen wollen, die Klingel im Eingangsbereich zu betätigen. Gerne können Sie mit uns auch einen Termin für die Einsichtnahme vereinbaren, hierzu weisen wir darauf hin, dass das Rathaus in der Zeit vom 24.12.2020 bis einschließlich den 10.01.2021 geschlossen ist. Wir bitten um Beachtung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) in der jeweils aktuellen Fassung. Wir bitten Sie die hierfür ausgehängten Hinweise bezüglich der Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu beachten und den Raum nur einzeln zu betreten. Für weitere Fragen zur Offenlage stehen wir Ihnen unter der Tel.: 07683/9101-22 oder per Mail an glockner@simonswald.de gerne zur Verfügung.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Simonswald à Informationen à Bebauungsplan Baduf III eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Fläche
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Fläche
- Pflanzen, Biotoptypen und wertgebende Habitate:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Biotoptypen (landwirtschaftlich genutzte Fläche), insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen in Folge der Beseitigung von Vegetation und Bodenarbeiten sowie durch anlagenbedingte Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme
- Tiere & Besonderer Artenschutz:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf Tierarten allgemein sowie im Rahmen des besonderen Artenschutzes speziell auf die Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B. Fledermäuse und Reptilien) und die europäischen Vogelarten sowie Vorschlag von Vermeidungsmaßnahmen (Erhalt eines nördlich des Plangebiets vorhandenen Walnussbaums, Rodungszeitbeschränkung, ökologische Baubegleitung für Entwicklung von Fettwiesenvegetation)
- Boden:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf den Boden, insbesondere durch baubedingte Beeinträchtigungen in Folge von Bodenarbeiten sowie durch anlagenbedingte Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme
- Wasser:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Grundwasser durch anlagenbedingte Beeinträchtigungen in Folge von Flächeninanspruchnahme sowie die Behandlung von Niederschlagswasser
- Klima/Luft:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Lokalklima und in Folge von Emissionen
- Landschaftsbild und Erholungsraum:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild, insbesondere hinsichtlich Vielfalt, Eigenart und Schönheit, sowie die Erholungsnutzung im Plangebiet und dessen Umfeld
- Natura 2000:
Prüfung der Betroffenheit geschützter Bestandteile von Natur und Landschaft: Natura2000-Vorprüfung für das FFH-Gebiet „Rohrhardsberg, Obere Elz und Wilde Gutach“
- Mensch:
Bestandsbewertung sowie Darstellung und Bewertung von Auswirkungen der Planung auf Wohnen/Gesundheit
- Kultur und Sachgüter:
Kultur- und Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden
- Vermeidung von Emissionen/Umgang mit Abwasser&Abfall
Allgemeine Angaben zum Umgang mit Abfall
- Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
Angaben zum Flächennutzungsplan und dem östlich angrenzenden Bebauungsplan „Baduf II“
- Erneuerbare Energieen/Effiziente Energienutzung
Allgemeine Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Wechselwirkungen
Vorhabenbedingte Wirkungen, die zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern führen können und über die bei den einzelnen Schutzgütern aufgeführten Auswirkungen hinausgehen, sind nach aktuellem Kenntnisstand und bei Umsetzung der definierten Vermeidungsmaßnahmen nicht zu erwarten. Es sind auch keine Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und den Schutzzielen von Natura2000-Gebieten ersichtlich.
- Störfallbetrachtungen
Es ist im Plangebiet nicht mit Störfällen zu rechnen
- Kumulation
Es sind keine kumulierenden Vorhaben bekannt.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind insbesondere die folgenden nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Emmendingen – Untere Naturschutzbehörde, vom 17.06.2020 zu den Themen Umweltbericht, Schutzgebiete, Ein- und Durchgrünung, Baumpflanzungen, Grünordnungskonzept, Monitoring, Pflanzlisten
- Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserbehörde, vom 03.07.2020 zu den Themen Grundwasser, Abwasser, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz
- Landratsamt Emmendingen – Amt für Gewerbeaufsicht, Abfallrecht und Immissionsschutz, vom 03.06.2020 + 06.07.2020 zu den Themen Immissionsschutz / Schall, Abfall
- Landratsamt Emmendingen – Vermessungsamt, vom 03.06.2020 zum Thema europäische Richtlinie INSPIRE / XPlanung
- Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Schreiben vom 30.07.2020) zum Thema Baugrundgutachten oder geotechnischer Bericht, Grundwasserflurabstand, Wasserschutzgebiet
- Landratsamt Emmendingen – Landwirtschaftsamt, vom 03.06.2020 zu den Themen Zuwegung, Verschattung, Beanspruchung landwirtschaftlicher Nutzflächen (insbesondere durch externe Ausgleichsmaßnahmen)
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde in Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
gez. Stephan Schonefeld
Simonswald, 04.12.2020
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans
„Baduf III“
Der Gemeinderat der Gemeinde Simonswald hat am 18.11.2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Baduf III“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinde Simonswald stehen aktuell keine gewerblichen Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung. Auf der anderen Seite treten jedoch immer wieder örtliche Gewerbetreibende an die Gemeinde heran, die Bedarf an Flächen für die Erweiterung der bestehenden Gewerbebetriebe haben, oder die an einem anderen Standort innerhalb der Gemeinde eine größere Fläche für eine Neubebauung suchen. Die Gemeinde möchte diese örtlichen Gewerbebetriebe halten und ist dementsprechend bemüht, Entwicklungsflächen zur Verfügung zu stellen. Im vorliegenden Fall ist ein örtlicher Gewerbetreibender an die Gemeinde herangetreten mit der dringenden Suche nach einem geeigneten neuen Standort, da seine Situation heute mehr als unbefriedigend ist. Der Betrieb ist heute an mehreren Standorten innerhalb der Gemeinde verteilt, wodurch es zu einem hohen logistischen Aufwand und zu finanziellen Mehrbelastungen kommt. Mit der nun geplanten Erweiterung des Gewerbegebiet Baduf nach Westen, soll eine gewerbliche Fläche entwickelt werden, die einem ortsansässigen Unternehmen die Möglichkeit gibt, innerhalb der Gemeinde einen geeigneten Standort zu realisieren, so dass Arbeitsplätze im Ort gehalten und langfristig gesichert werden können.
Das Plangebiet befindet sich in Simonswald im Bereich zwischen den Ortsteilen Simonswald und Niederbrücke, südlich der Wilden Gutach und nördlich der Landesstraße L 173. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, im Süden verläuft die Landesstraße. Im Osten liegt das bestehende Gewerbegebiet Baduf II. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Flst.Nr. 84/2 vollständig und hat eine Größe von 2.031 m².
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 18.11.2020. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab):
Öffentliche Bekanntmachung
Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung
Vorentwurf Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Baduf III“
Der Gemeinderat der Gemeinde Simonswald hat am 20.05.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Baduf III“ aufzustellen. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Simonswald den Vorentwurf des Bebauungsplanes Baduf III“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Gemeinde Simonswald stehen aktuell keine gewerblichen Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung. Auf der anderen Seite treten jedoch immer wieder örtliche Gewerbetreibende an die Gemeinde heran, die Bedarf an Flächen für die Erweiterung der bestehenden Gewerbebetriebe haben, oder die an einem anderen Standort innerhalb der Gemeinde eine größere Fläche für eine Neubebauung suchen. Die Gemeinde möchte diese örtlichen Gewerbebetriebe halten und ist dementsprechend bemüht, Entwicklungsflächen zur Verfügung zu stellen. Im vorliegenden Fall ist ein örtlicher Gewerbetreibender an die Gemeinde herangetreten mit der dringenden Suche nach einem geeigneten neuen Standort, da seine Situation heute mehr als unbefriedigend ist. Der Betrieb ist heute an mehreren Standorten innerhalb der Gemeinde verteilt, wodurch es zu einem hohen logistischen Aufwand und zu finanziellen Mehrbelastungen kommt. Mit der nun geplanten Erweiterung des Gewerbegebiet Baduf nach Westen, soll eine gewerbliche Fläche entwickelt werden, die einem ortsansässigen Unternehmen die Möglichkeit gibt, innerhalb der Gemeinde einen geeigneten Standort zu realisieren, so dass Arbeitsplätze im Ort gehalten und langfristig gesichert werden können.
Geltungsbereich
Das Plangebiet befindet sich in Simonswald im Bereich zwischen den Ortsteilen Simonswald und Niederbrücke, südlich der Wilden Gutach und nördlich der Landesstraße L 173. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an, im Süden verläuft die Landesstraße. Im Osten liegt das bestehende Gewerbegebiet Baduf II. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Flst.Nr. 84/2 vollständig und hat eine Größe von 2.031 m².
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 20.05.2020. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt (ohne Maßstab):
Der Vorentwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Vorentwurf des Umweltberichts (Scopingpapier) vom
08.06. bis einschließlich 10.07.2020 (Auslegungsfrist)
beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden.
Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der Gemeinde Simonswald à Informationen à Bebauungspläne und Satzungen eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Simonswald, Talstraße 12, 79263 Simonswald abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Simonswald, 29.05.2020
Stephan Schonefeld